Helbeck & Kusemann - Wasserzähler

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Helbeck & Kusemann GmbH & Co. KG

Fabrik für Wasser- und Sonderzähler, sowie Fernwartung
STAATLICH ANERKANNTE Prüfstelle für Messgeräte für Wasser


 
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Wechseln von Hauswasserzähler gem. nachfolgender Leistungsbeschreibung

Transport der Zähler zur Einbaustelle. Absperrung des Hausanschlusses am Absperrventil im Keller oder vor dem Hause. Ausbau des alten Zählers. Einbau des neuen Zählers. Setzen einer Plombierschelle auf die Zählerverschraubung. Ausfüllen der Zählerlaufzettel. Transport des ausgebauten Wasserzählers zur Sammelstelle (Detaillierte Beschreibung siehe Folgetext).

Leistungsbeschreibung Wasserzählerwechsel

Leistungsbeschreibung für den Ein-, Ausbau und turnusmäßiges Wechsel von Zählern und Geräten im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers (AG).
Überprüfung der innerhalb des Gebäudes liegenden, entsprechenden Leitungsteile der Hausanschlußleitung von der Fa. Helbeck u. Kusemann GmbH & Co. KG (Im folgenden H+K genannt).

H+K garantiert einwandfreies Verhalten und angemessenes Auftreten seines Personals bei den Auftragsarbeiten. Die vom H+K eingesetzten Fachkräfte werden sich, falls gefordert, dem Kunden gegenüber ausweisen. Hierzu erhalten die Monteure vom AG einen Lichtbildausweis oder Ausweis mit eingetragener Personalausweisnummer. Die vom AG ausgegebenen Ausrüstungsgegenstände und Materialien werden bei Auftragende, bzw. wenn Mitarbeiter diese Arbeiten nicht mehr ausführen, unaufgefordert an den AG zurückzugeben.

Die Rückgabe von ausgebauten Geräten und Materialien erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen durch H+K an die oder das benannte Lager des AG.

Ausgegebene Geräte mit äußeren oder vermuteten inneren Schäden werden, mit vom AG vorgegebenen Formularen, im benannten AG-Lager abgegeben. Dies gilt auch für heruntergefallene Geräte und Transportschäden.

Alle von H+K beigestellten Ersatzteile sind DIN-DVGW bzw. KTW zugelassen und entsprechen dem vorgegebenen Qualitätsstandard.

Alle nicht vom AG beigestellten Hilfsmittel, wie Verbrauchsmaterial, Werkzeuge, Fahrzeuge, Schutzvorrichtungen und Schutzkleidung für die vorzunehmenden Arbeiten werden von H+K beigestellt.

Richtlinien:
Die Arbeiten werden nach folgenden Richtlinien durchgeführt:
a) DIN-DVGW - Arbeitsblätter in der jeweils gültigen Fassung
b) Technische Regeln Wasser - Installationen TRWI
c) Einschlägige DIN-Normen
d) Unfallverhütungsvorschriften
e) Technische Anschlußbedingungen

Ausführung:
Die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgt nach den Positionsbeschreibungen des Leistungsverzeichnisses.

Von H+K werden folgende Ansprechpartner benannt : Herr Peter Helbeck und Herr Robert Waßmuth, die für H+K vertretungsberichtigt und verantwortliche Mitarbeiter, die das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern haben und in der Ausführungszeit erreichbar sind.

Dieser Ansprechpartner koordiniert und verfolgt die Abwicklung zum AG und dessen Kunden.

Wird ein Kunde nicht angetroffen, hinterläßt H+K eine Terminkarte und versucht an 2 weiteren Werktagen das Gerät auszuwechseln (Anfahrten werden auf dem Montagezettel vermerkt). Ist trotzdem eine Montage nicht möglich, so wird der Auftrag unter Angabe einer Begründung unverzüglich an den AG zurückgegeben.

Verweigert ein angetroffener Kunde den Zutritt, so wird der AG unverzüglich informiert und der Auftrag an den AG zurückgegeben.

Läßt die Beschaffenheit der Kundenanlage einen Zählerwechsel nicht zu, so wird der Auftrag unverzüglich an den AG zurückgegeben. Dies trifft ebenfalls zu, wenn vom Kunden zu vertretende Schäden am Eigentum des AG festgestellt werden und der Kunde, bzw. dessen Vertreter nicht erreichbar ist.

Bei offensichtlichen Mängeln am Hausanschluss oder Zählereinrichtung, wird der AG und falls nötig oder möglich, der Kunde informiert.

Die im Preis- Leistungsverzeichnis genannten Preise sind Festpreise einschließlich aller Nebenkosten, wie z.b. Anfahrt, Abfahrt, Kilometergeld, Auslösung usw.

Haftung:

Für Schäden, die unmittelbar und mittelbar mit einer Zählermontage oder Instandsetzungsarbeiten in Verbindung stehen, haftet H+K für Sachschäden die über die eigene Betriebshaftpflicht abgedeckt sind. Schäden werden unverzüglich dem AG gemeldet.

H+K haftet für die in seinem Besitz befindlichen Geräte bis zur Beendigung des jeweiligen Einzelauftrags.

Sollten Beanstandungen, die vom Personal H+K zu verantworten sind, festgestellt und nach einmaliger Aufforderung nicht sofort beseitigt werden, führt das Personal des AG die erforderlichen Maßnahmen zu Lasten von H+K aus.

Eine Kopie der Betriebshaftpflicht wird dem AG vorgelegt.

Gewährleistung:
Materialien: 6 Monate
Leistungen: 1 Jahr

Die einschlägigen Richtlinien für den Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser werden eingehalten (DIN 1988 Teil 4).

Vor Montage bzw. Unterbrechung der Wasserversorgung werden die betroffenen Kunden durch H+K informiert, wobei berechtigte Interessen der Kunden berücksichtigt werden.

Vor jedem Zählereinbau werden die Rohrleitungen vor dem Zähler gespült.
Dichtungen von Großwasserzählern dürfen nicht in den Strömungsquerschnitt hineinragen.

Bei der Inbetriebnahme von Wasserzählern wird das Wasser langsam eingelassen, um Druckstöße und eine unzulässige Beanspruchung des Messwerkes und des dahinter befindlichen Rohrleitungssystems zu vermeiden.

Der Potentialausgleich innerhalb der Kundenanlage wird, falls für die Montage erf., ab- und anschließend wieder angebaut.

Arbeiten im Bereich von öffentlichen Verkehrswegen werden entsprechend abgesichert. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt H+K. Die Aufwendungen hierfür sind mit dem Auftrag abgegolten.

Die einschlägigen Richtlinien für das Trennen von Rohrleitungen werden eingehalten.

Werden an der Wasserinstallation offensichtliche Mängel erkannt, so wird dies dem Benutzer auf dem Mängelformular mitgeteilt. Ein Duplikat wird dem AG übergeben.

Für Montagen in Zählerschächten hält H+K die notwendige Ausrüstung vor. Die einschlägigen Richtlinien für Arbeiten in Behältern und engen Räumen werden eingehalten. Mängel an Schächten werden dem AG gemeldet.

Falls vertraglich vereinbart, werden in Trinkwasseranlagen, in denen kein Rückflußverhinderer hinter dem Zähler eingebaut ist, durch H+K beim Zählerwechsel des Hauswasserzählers ein Einsteckrückflußverhinderer eingebaut.

Materialien (Ventile, Ventiloberteile, Fittinge und Verschleißteile) sind vom AG beizustellen.
Dichtungen, Plombenschellen, Plomben, Einsteckrückflußverhinderer sind vom AG beizustellen.


Einbau Wasserzählerbügel QN 2,5 – QN 10:

Einbau Wasserzählerbügel in bestehende Anlage für Zähler QN 2,5 bis QN 10:
Wasserzählerbügel ausrichten und auf Mauerwerk bzw. Beton befestigen. Rohrleitungen anpassen und Zählerverschraubungen montieren. Vorhandene Erd- oder Potentialausgleichsleitungen am Wasserzählerbügel anschließen. Der Wasserzählerbügel und das benötigte Befestigungsmaterial einschließlich Dichtungen werden vom AG gestellt.

Auswechselung Hauswasserzähler QN 2,5 – QN 10

Auswechselung eines Hauswasserzählers Größe QN 2,5 bis QN 10:
Absperrventil vor und hinter dem Zähler schließen. Leitungsanlage entspannen. Zähler demontieren. Dichtflächen reinigen und Dichtungen einlegen. Neuen Zähler einpassen und montieren, ggf. Einsteckrückflußverhinderer in den Hauswasserzähler einbauen. Dichtheit der montierten Teile überprüfen. Funktionskontrolle durchführen. Anlage verplomben.

Ventiloberteil wechseln

Sperren des Hausanschlußventils und das Ventiloberteil ersetzen.

Ventil wechseln

Sperren des Hausanschlußventils und das Ventil ersetzen.

Stundensatz

Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, werden im Stundenlohn berechnet



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