Helbeck & Kusemann - Wasserzähler

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Helbeck & Kusemann GmbH & Co. KG

Fabrik für Wasser- und Sonderzähler, sowie Fernwartung
STAATLICH ANERKANNTE Prüfstelle für Messgeräte für Wasser


 
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Ãœbersicht Eichung
Befundprüfung durch staatlich anerkannte Prüfstellen

Die gesetzliche Prüfungen wurden entsprechend den Vorschriften des Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der „Prüfanweisung für die Eichung von Volumenmessgeräten für strömendes Wasser und Anforderungen an Normale GM-P 5.22 – Wasserzähler“ vom 22.09.2017 sowie der Befundprüfanweisung „GM-BP 5.22 - Wasserzähler“ vom 13.11.2018, durchgeführt.

 

 

Verfahren zur Stichprobenprüfung von Kaltwasserzählern ( P T B )
nach PTB-Mitteilung Nr. 102

Bei Kaltwasserzählern kann nach § 14 der Eichordnung in der ab 1. Januar 1993 geltenden Fassung die Gültigkeitsdauer der Eichung um jeweils 3 Jahre verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler vor Ablauf der Gültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen worden ist.
Für die Stichprobenprüfung gilt das nachfolgend festgelegte Verfahren...




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